In diesem Jahr besteht die Möglichkeit, sich für das Amt eines Schöffen bzw. Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 zu bewerben. Schöffen sind Bürgerinnen und Bürger, die am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen und bei den Strafkammern des Landgerichts München als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Dabei stehen diese grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Wenn Sie sich für das Amt der Schöffin bzw. des Schöffen interessieren, können Sie sich bei der Gemeinde Oberammergau, Pilatushaus – Wahlamt (EG), Ludwig-Thoma-Straße 10, 82487 Oberammergau, während der allgemeinen Dienstzeiten bewerben und die Aufnahme in die Vorschlagslisten beantragen. Das entsprechende Bewerbungsformular sowie weitere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamts und die erforderlichen Voraussetzungen für die Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe erhalten Sie im Wahlamt oder Sie können diese auf der Homepage der Gemeinde Oberammergau oder unter nachstehendem Link herunterladen (https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/).
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für das Schöffenamt am 30.03.2023 endet.
Sollten Sie sich für das Jugendschöffenamt bewerben wollen, setzen Sie sich bitte mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Amt für Kinder, Jugend und Familien in Verbindung bzw. finden Sie weiter Informationen sowie das Bewerbungsformular auf deren Homepage unter http://www.lra-gap.de.