Anlass des Wettbewerbs:
Nach der Neugestaltung des Sternplatzes soll er mit einer Holzskulptur belebt werden. Alle 4 bis 6 Jahre wird ein neuer Wettbewerb mit neuem Thema ausgeschrieben werden. Gleichzeitig ist der Platz durch Gastronomie belebt. Im Winter wird an Stelle der Skulptur wie bisher ein Christbaum aufgestellt werden
Aufgabenstellung für die Skulptur:
Im Rahmen des Wettbewerbs soll von Kunstschaffenden aus Oberammergau eine Holzskulptur entwickelt werden, die in Ausdruck und Aussage Bezug nimmt auf das Thema: Oberammergauer Sternsinger/Sternrundgang.
Für die Herstellung der Skulptur stehen insgesamt 15.000,00 Euro zur Verfügung.
Die Herstellungskosten umfassen die Material-, Bearbeitungs- und Transportkosten, ebenso wie den Aufbau und die Montage bzw. Aufstellung am Verwendungsort. Für die Ermittlung der Herstellungskosten ist davon auszugehen, dass etwaige elektrische Anschlüsse, Fundamente oder Verankerungen von der Gemeinde erstellt werden. Der Betonsockel wird 0,60 m hoch sein und einen Umfang von 1,80 x 1,80 Metern haben, über den die Skulptur nicht hinausragen soll. Die Skulptur kann, je nach Größe, auch auf einem vom Künstler, der Künstlerin konzipierten Sockel stehen, der auf dem Betonsockel aufgebracht werden kann. Die Skulptur soll insgesamt, mit Sockeln nicht über 2,50 Meter hoch sein.
Das Honorar ist ebenfalls im Budget zur Herstellung für die Kunstwerke inbegriffen, umfasst die Kosten des Entwurfes, der Ausführungsunterlagen sowie die künstlerische Überwachung. Die Skulptur muss aus Holz sein. Die Arbeit muss neu konzipiert und zum ersten Mal gezeigt werden. Sie darf nicht aus einem Fundus stammen und muss ausstellungsfertig angeliefert werden.
Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin darf nur eine Arbeit abgeben.
Teilnahme am Wettbewerb:
Einreichung eines aussagekräftigen Modells, einer Beschreibung in einem Kuvert, sowie Name, Adresse und Telefonnummer in einem zweiten geschlossenen Kuvert. Beide Kuverts und das Modell müssen mit einer beliebigen fünfstelligen Nummer versehen werden.
Termine:
bis 1. Dezember: Anmeldung zum Wettbewerb
bis 1.Februar 2024: Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
Mitte Februar 2024: Sitzung der Jury und
Bekanntgabe des Preisträgers und Aufforderung zur Umsetzung
bis 1. Juni 2024: Fertigstellung der Skulptur
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt ist jede/r (professionell arbeitende) Kunstschaffende, der/die in Oberammergau wohnt, arbeitet oder einen unmittelbaren Bezug zum Ort hat. Ebenso sind Absolventinnen und Absolventen der Staatlichen Berufsfachschule für Holzbildhauer, Oberammergau teilnahmeberechtigt. Bewerbungen von Künstlergruppen sind ausdrücklich erlaubt, allerdings müssen alle teilnehmenden Personen bereits im Bewerbungsverfahren benannt werden.
Preisgericht und Zusammensetzung:
Das Preisgericht vergibt bis zu drei Preise in der Staffelung: 2.000 / 1.000 / 500 Euro.
Die Sitzung der Jury findet im Februar 2024 statt. Das Preisgericht des Wettbewerbs setzt sich aus fünf Preisrichtern/-innen (bzw. ihren Vertreter/innen) zusammen:
Preisrichter/innen:
Gemeinde Oberammergau: zwei Personen (1 Gemeinderat und BGM)
Staatl. BFS für Holzbildhauer Oberammergau: Wolfgang van Elst oder Vertretung
Staatl. Berufsfachschule Gap: Leiter
Oberammergau Museum: Museumsleitung
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Gemeinde Oberammergau verpflichtet sich, wenn die Aufgabe realisiert wird und der Empfehlung des Gutachtergremiums nichts entgegensteht, den Auftrag einem oder mehreren Wettbewerbsteilnehmern zu erteilen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, im Falle der Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen und innerhalb der oben genannten Termine abzuliefern.
Die Skulptur geht in das Eigentum der Gemeinde über.
Im Oberammergau Museum (Tel. 08821/32440, E-Mail: museum@gemeinde-oberammergau.de) erhalten Sie weitere Informationen und auch die Wettbewerbsunterlagen.