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Archiv
Das Gedächtnis des Ortes
Das Gemeindearchiv archiviert das Schriftgut der Verwaltungsabteilungen und Einrichtungen der Gemeinde Oberammergau und der jeweiligen Rechtsvorgänger, bis hin zu Nachlässen und Schenkungen von Privatpersonen, Firmen oder Vereinen. Es unterstützt mit seiner Tätigkeit die unterschiedlichsten Forschungsinteressen, z.B. Themen im Bereich Stadt- und Regionalgeschichte, Ahnenforschung, Firmen- und Vereinsgeschichte, sowie Theater- und Passionsgeschichte.
Geschichte des Archivs
Mit Sicherheit kann gesagt werden, daß sich die Gemeindestube und das Archiv 1807 – 1882 im Schulhaus (später Schnitzlergasse 7) befanden. Joseph Alois Daisenberger berichtet in seiner „Geschichte des Dorfes Oberammergau“, daß am 18./19. November 1817 das Schulhaus abbrannte und viele wichtige Dokumente aus alter Zeit zu Grunde gingen. Als die Gemeinde 1882 in das sog. Plutz’sche Gemeindehaus, die spätere Schnitzlergasse 5, umzog nahm sie das Archiv mit. Nachdem am 11. Dezember 1938 das neue Schulhaus eingeweiht worden war, fand das Archivgut dort eine neue Unterkunft. Von 1985 an wurden die Archivalien in den Räumen der Volksschule inventarisiert und in das neue Domizil im „Pilatushaus“ gebracht.
Seit April 1998 hat das Gemeindearchiv nun seinen festen Platz in der Grundschule im Kellergeschoss des Verbindungsflügels zwischen Nord- und Südtrakt. Die gesamte Nutzfläche beträgt rund 230 qm.
Voraussetzungen zur Archivbenutzung
Das im Gemeindearchiv Oberammergau verwahrte Archivgut kann grundsätzlich von allen natürlichen oder juristischen Personen sowie von Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen benutzt werden, sofern ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft nachgewiesen werden kann und keine Schutzfristenbestimmungen entgegenstehen.
Für die Archivbenutzung ist ein schriftlicher Benutzungsantrag auszufüllen. Der Benutzungsantrag ist grundsätzlich nur für das laufende Kalenderjahr gültig.
Benutzungseinschränkungen
Das Gemeindearchiv Oberammergau ist natürlich bemüht, den Erhalt seiner Archivalien und die Wahrung schutzwürdiger Belange Dritter zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Benutzung und der damit einhergehenden Vorlage von Archivdokumenten ergeben sich daher auch konservatorische und rechtliche Gesichtspunkte, von denen wenigstens zwei kurz angesprochen werden sollen.
Aufgrund des Erhaltungszustandes, z.B. bei Urkunden, Fotographien, Amtsprotokollen oder Zeitungsbänden, können aus Gründen der Bestandserhaltung eventuelle Einschränkungen bei der Benutzung unumgänglich werden. Dies kann aber auch dann der Fall sein, wenn das Datenschutzrecht oder sonstige Gesetzesvorgaben, u.a. das Bayerische Archivgesetz, die Vorlage jüngeren oder personenbezogenen Archivgutes ausschließen oder an enge Schutzbedingungen knüpfen.
Das Gemeindearchiv ist aber immer bestrebt, den Forschungsinteressen seiner Benutzer trotz des „Spannungsfeldes Datenschutz und Forschungsfreiheit“ soweit als möglich gerecht zu werden.
Näheres regelt die Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Gemeindearchivs Oberammergau vom 13.09.1994 i. d. F. vom 20.06.2013.
Kopien und Fotoaufnahmen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, im Gemeindearchiv von einzelnen Archivalien- bzw. Literaturseiten Bürokopien oder Fotoaufnahmen zu erhalten. Wir bitten aber um Verständnis, dass aus Gründen des Archivgutschutzes oder des Urheberrechts in manchen Fällen keine Kopien bzw. andere Reproduktionsformen angefertigt werden können. Grundsätzlich werden keine kompletten Archivalien oder Bücher kopiert.
Ferner können wir keine Bürokopien aus Zeitungsbänden, von Urkunden, aus Protokollbänden mit einer Bandstärke von mehr als 5 cm sowie von solchen Archivalien herstellen, deren Papier UV-Lichtschädigungen aufweisen oder deren Papier ganz oder teilweise aus stark säurehaltigem sog. Holzschliffmaterial besteht. Ferner dürfen wir keine Bürokopien bzw. Fotografien von Texten bzw. Druckwerken anfertigen, die den Vermerk – copyright © – tragen.
Gebühren
Die Benutzung des Gemeindearchivs Oberammergau ist in einigen Fällen gebührenpflichtig. Die Tagesbenutzungsgebühr wird jedoch nicht erhoben bei nachweisbarer Inanspruchnahme für Ausbildungszwecke, Unterrichtszwecke, Semesterarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen, Forschungs- und Studienprojekte von Universitäten, für Ausstellungs- bzw. Veröffentlichungsvorhaben örtlicher Vereine sowie bei Benutzungen durch Behörden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, der Länder oder von Kommunen, soweit eine Vereinbarung über gegenseitigen Gebührenverzicht vorliegt.
Die Erteilung von schriftlichen Fachauskünften, die Erstellung von Abschriften, Auszügen, Textbeiträgen, sowie Reproduktionen in Form von Kopien bzw. Fotografien und deren Veröffentlichungsgenehmigung regelt die gegenwärtig gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kosten für die Benutzung des Gemeindearchivs Oberammergau vom 20.06.2013
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Kontaktinformationen
Archiv Oberammergau
Grundschule Oberammergau
Schulweg 6
82487 Oberammergau
Ansprechpartner
Frau Waldhauser
(08822) 92266-61
archiv@gemeinde-oberammergau.de