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DSGVO Hinweise
Informationspflicht nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO
Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte nach der DSGVO
Zur Erfüllung der Grundsätze einer fairen und transparenten Verarbeitung von personenbezogenen Daten sehen Art. 13 und 14 DSGVO umfangreiche Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten vor.
Nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO sind Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO grundsätzlich unentgeltlich sowie in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form zur Verfügung zu stellen.
Damit die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO greifen, muss eine Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person vorliegen. Die Erhebung definiert den Beginn der Datenverarbeitung und liegt vor, wenn der Verantwortliche auf die personenbezogenen Daten erstmals zielgerichtet zugreift, um sie zu verarbeiten.
Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und unseren Informationspflichten nachzukommen, informieren wir Sie über die Verarbeitung bei der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Fachbereichen sortiert.
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 13 Abs. 1 a DSGVO)
- Gemeinde Oberammergau
- Ludwig-Thoma-Str. 10, 82487 Oberammergau
- +49 (0) 8822 / 32 - 0
- info@gemeinde-oberammergau.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 b DSGVO)
- Herr Thomas Pfefferle
- +49 (0) 8822 / 32-248
- datenschutz@gemeinde-oberammergau.de
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie grundsätzlich folgende Rechte haben:
- über die Zwecke der Datenverarbeitung sowie über die Rechtsgrundlage informiert zu werden,
- Ihnen der Erlaubnistatbestand mitgeteilt wird (siehe Art. 6 DSGVO), auf den der Verantwortliche die Datenverarbeitung stützt,
- ein ggf. berechtigtes Interesse zur Datenverarbeitung (siehe Art. 6 DSGVO) benannt wird,
- bei Weitergabe Ihrer Daten die Empfänger oder die Kategorie von Empfängern genannt zu bekommen,
- bei Übermittlung Ihrer Daten in Drittstaaten darüber informiert zu werden.
Des Weiteren haben Sie folgende weitere Rechte:
- Recht auf jederzeitigen Widerruf einer nach Art. 7 DSGVO erteilten Einwilligung in den Verarbeitungsfällen des Art. 6 Abs. 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a DSGVO.
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu.
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO): Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Sollten Sie von Ihren weiteren Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Gerne informiert Sie auch der bearbeitende Fachbereich über diese Rechte.
Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Bayern, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Bayern
- Prof. Dr. Thomas Petri
- Wagmüllerstraße 18, 80538 München
- 089 212672-0
- 089 212672-50
- poststelle@datenschutz-bayern.de
- Postfach 22 12 19, 80502 München
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Bitte beachten Sie, dass bei jeglichen Informationen zu personenbezogenen Daten ein Identifikationsnachweis erforderlich ist. Auskünfte am Telefon oder per einfacher E-Mail sind somit nicht möglich.
Im aktuellen Gesetzestext zur DSGVO können Sie sich über Ihre Rechte informieren und die einzelnen Vorschriften nachlesen.
Die unten aufgeführten Informationen aus den einzelnen Fachbereichen sind nicht abschließend. Die Informationspflichten werden stets weiterentwickelt und aktualisiert.
Aufenthaltstitel elektronisch (eAT)
Datenübermittlung Alters- und Ehejubiläum
Gruppenauskunft an Parteien und Wählergruppen
Melderegisterauskunft (einfache Selbstauskunft)
Personalausweis (Adressenänderung)
Personalausweis (Aushändigung)
Personalausweis (erstmalig oder nach Ablauf beantragen)
Personalausweis (Verlustanzeige)
Personalausweis wegen Namensänderung
Reisepass (erstmalig oder nach Ablauf beantragen)
Reisepass wegen Namensänderung
Staatsangehörigkeitsausweis (Beantragung)
Statuswechsel bei mehreren Wohnungen