Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Geschichte & Wappen

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Geschichte

Die Frühgeschichte des Ammergaus ist weitgehend unbekannt. Für eine zeitweise Anwesenheit der Kelten spricht der Flussname Ammer (bedeutet Wasser). Die Grabungen, die vor Jahren auf dem südlich gelegenen Döttenbichl durchgeführt wurden, förderten jüngst sensationelle Funde zutage. In diesem Heiligtum oder nahebei lieferten sich 15 v. Chr. Römische Soldaten mit der einheimischen Bevölkerung einen Kampf. Demnach war das Ammertal nicht unbesiedelt wie angenommen, sondern vom alpinen Stamm der Räter bewohnt.

Gegen Ende des 9. Jh. Tauchte der Name Ammergau erstmals als Bezeichnung auf für einen Landstrich unter der Herrschaft der Welfen. Der Ortsname „Ambergove“ lässt sich zuerst ca. 1150 nachweisen. Der Ammergau tritt deutlich hervor, als Kaiser Ludwig der Bayer im Jahr 1330 das Kloster Ettal gründete und mit all seinen Gütern aus dem Konradinischen Erbe ausstattet. Den Oberammergauern verleiht er besondere Privilegien mit dem Erb- und Baurecht auf ihren Landgütern.

Im 19. Jh. wurde Oberammergau dann weltberühmt mit seinen Passionsspielen, welche nach dem Pestgelübte 1633 im Zehn-Jahres-Rhythmus schon seit 1634 aufgeführt werden. Leichte Verschiebungen gab es durch verschiedene Kriege. Ab 1680 Übergang zu den Aufführungen in den Zehnerjahren.

Wappen

Beschreibung

In Blau ein goldenes Passionskreuz mit abhängendem silbernen Tuch, beiderseits eine aufwachsende silberne Schwurhand.

Erläuterung

Die Hauptfigur in dem 1959 mit ministerieller Zustimmung angenommenen Wappen ist das Kreuz in Verbindung mit dem Tuch, wie es seit fast 100 Jahren als Zeichen für die Oberammergauer Passionsspiele traditionell ist. Ihm wurden zwei schwörende Hände beigefügt, die als Erinnerung und Mahnung an das Gelöbnis der Einwohnerschaft in den Pestjahren des 30-jährigen Krieges gedacht sind, in gewissen Zeitabständen das Spiel vom Leiden und Sterben des Herrn abzuhalten.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Wappen ist das Hoheitszeichen der Gemeinde Oberammergau und darf von Dritten gemäß Art. 4 Abs.  3 GO nur mit der Genehmigung dieser verwendet werden!

Richten Sie Ihre Anfrage bitte an hauptamt@gemeinde-oberammergau.de.

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