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Für die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindende vorgezogene Bundestagwahl sucht die Gemeinde Oberammergau wieder dringend Wahlhelfer/innen.
Wenn Sie sich für das Amt des/der Wahlhelfers/in interessieren, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Oberammergau (Tel.: 08822/32-240 oder -241 oder Email: standesamt@gemeinde-oberammergau.de).
Weitere Ausführungen und Informationen zum Amt des/der ehrenamtlichen Wahlhelfers/ Wahlhelferin finden Sie nachstehend.
Allgemeine Informationen:
Ohne eine große Anzahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) durchzuführen. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes ist für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle und ehrenamtliche Aufgabe.
Wahlhelfer/innen werden vom Wahlamt der Gemeinde Oberammergau zu Mitgliedern des Urnen- oder Briefwahlvorstands, welche im Wahllokal gebildet werden, berufen und zu einer zeitnah vor dem Wahlsonntag stattfindenden Wahlschulung/Wahlinformation eingeladen. Jeder Vorstand besteht in der Regel aus sieben bis neun Mitgliedern; hierbei wird jedem Mitglied eine Funktion zugewiesen (z. B. Vorsteher/in, Stellvertreter/in, Schriftführer/in, stellvertretende/r Schriftführer*in oder Beisitzer/in).
Die Mitglieder des Wahlvorstands haben nachstehende Aufgaben:
Die Wahlvorstände der Urnenwahl treten am Wahlsonntag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Durchführung der Wahl(en) zusammen. Die zeitliche Einteilung erfolgt dabei in zwei Schichten von jeweils fünf Stunden.
Die Wahlvorstände der Briefwahl treten am Wahlsonntag für die Vorbereitungen zur Auszählung ab 16:00 Uhr zusammen.
Ab 18:00 Uhr werden durch die Wahlvorstände die Wahlergebnisse der Urnen- und Briefwahlbezirke ermittelt.
Die Tätigkeit des/der Wahlhelfers/in ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Findet die Gemeinde nicht genug freiwillige Helfer/innen, kann jede/r wahlberechtigte Bürger/in zur Übernahme dieses Ehrenamts verpflichtet werden. Dies Übernahme kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
Diese sind u. a.:
Die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die zuständige Wahlbehörde. Der Wahlberechtigte ist dafür darlegungspflichtig.
Allen Wahlhelfern/innen wird für die Ausübung dieses Ehrenamts ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung gewährt.
Wenn Sie sich für das Amt des/der Wahlhelfers/in interessieren, nachstehende Voraussetzungen erfüllen oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Oberammergau (Tel.: 08822/32-240 oder -241 oder Email: standesamt@gemeinde-oberammergau.de).
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