Gemeinde Oberammergau
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14. Jan.. 2025

Bundestagswahl am 23.02.2025

Wahlbenachrichtigungsbriefe:

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe mit Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) werden im Zeitraum von 20.01.2025 bis 02.02.2025 allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern von Amts wegen durch die Deutsche Post zugestellt.

Sollten Sie bis spätestens 02.02.2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief von der Gemeinde Oberammergau erhalten haben, bitten wir um zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt.

Briefwahlunterlagen:

Briefwahlunterlagen können mittels Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung schriftlich oder über unser Onlineangebot bzw. QR-Code (Internetwahlschein) bei der Gemeinde Oberammergau beantragt werden. Bitte beachten Sie insbesondere bei schriftlicher Antragstellung, dass das Formblatt vollständig und leserlich ausgefüllt und unterschrieben ist.

Die Antragstellung (schriftlich oder online) ist ab Zustellung der Wahlbenachrichtigungen möglich.

Versand / Zustellung / Aushändigung der Briefwahlunterlagen:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es nach Beantragung unter Umständen mehrere Tage bis Wochen dauern kann, bis Sie die Briefwahlunterlagen in Ihrem Briefkasten vorfinden bzw. wir Ihnen diese aushändigen können. Hintergrund sind, wie bereits von der Bundeswahlleiterin und den Medien kommuniziert, die allgemein verkürzten Fristen der vorgezogenen Bundestagswahl. Diese haben zur Folge, dass der Druck und die Auslieferung der Stimmzettel nicht wie gewohnt erfolgen können.

Wir gehen zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass der Versand bzw. die Aushändigung vermutlich erst ab dem 05.02.2025 erfolgen kann.

Beachten Sie bitte, dass insbesondere beim Versand der Briefwahlunterlagen in das Ausland, verlängerte Zustellungsfristen bestehen.

Sollten Sie Fragen zur Bundestagswahl haben, wenden Sie sich gerne zu unseren bekannten Dienstzeiten an das Wahlamt.

Bundestagswahl

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