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Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.
Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.
sabrina.neuner@gemeinde-oberammergau.de
Öffnungszeiten: N/A
tanja.brasch@gemeinde-oberammergau.de
Öffnungszeiten: N/A
Nach Einreichung des Bürgerbegehrens hat der Gemeinderat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.
Nach Feststellung der Zulässigkeit ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von 3 Monaten durchzuführen; die Frist kann im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen um höchstens 3 Monate verlängert werden.
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