Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

  • besonderem Anlass
Stand: 25. März 2024
Beschreibung

Wenn Sie aufgrund der gelegentlichen Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen (z. B. Volks-, Jubiläums- oder Kirchweihfeste) oder aus besonderem Anlass (z. B. Sportveranstaltungen, Staatsbesuche oder Großdemonstrationen) Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte, wenn Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde haben.

Nach Beantragung einer Erlaubnis entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie Ihrem Antrag zum Verkauf der Waren zustimmt. Die zuständige Stelle erteilt die Erlaubnis

  • für den Umfang der Verkaufstätigkeit,
  • für einen bestimmten Ort und
  • befristet für eine bestimmte Veranstaltung.

Die Erlaubnis ist nicht übertragbar. Sie ersetzt keine sonstigen Erlaubnisse und Genehmigungen, die möglicherweise bei weiteren Behörden einzuholen sind (zum Beispiel straßen- oder straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse in Form von Sondernutzungsgenehmigungen).

Ansprechpartner

Frau Sabrina Neuner

Funktion: Sachgebietsleiterin

sabrina.neuner@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 240

Öffnungszeiten: N/A

Frau Tanja Brasch

Funktion: Standesbeamtin

tanja.brasch@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 241

Öffnungszeiten: N/A

Verfahrensablauf
  • Sie können die Erlaubnis formlos oder über das bereitgestellte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen per E-Mail oder per Post mitgeteilt.
Erforderliche Unterlagen
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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