Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Geschlechtsangabe und Vornamensführung; Abgabe der Erklärung

Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.

Stand: 04. November 2024
Beschreibung

Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung beim Standesamt abgeben.

Möglich ist die Angabe zum Geschlecht als "männlich", "weiblich" oder "divers". Der Geschlechtseintrag kann aber auch gänzlich gestrichen und damit künftig offengelassen werden.

Zuständigkeit

Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.

Ansprechpartner

Frau Tanja Brasch

Funktion: Standesbeamtin

tanja.brasch@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 241

Öffnungszeiten: N/A

Frau Sabrina Neuner

Funktion: Sachgebietsleiterin

sabrina.neuner@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 240

Öffnungszeiten: N/A

Fristen
  • Wenn Sie den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern möchten, melden Sie dies bitte drei Monate im Voraus beim Standesamt an.
  • Nachdem Sie eine Geschlechtsänderung erklärt haben, können Sie frühestens nach einem Jahr eine erneute Änderung vornehmen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie den Wunsch zur Änderung auch wieder beim Standesamt anmelden und nach einer Wartezeit von drei Monaten eine Erklärung abgeben.
Verfahrensablauf
  1. Melden Sie die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt an. Das ist bereits seit dem 01.08.2024 möglich.
  2. Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten können Sie dann in diesem Standesamt die Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages abgeben und zur Vornamensführung ebenfalls abgeben. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin beim Standesamt.
  3. Das Standesamt ändert Ihre Daten ggf. im Personenstandsregister und teilt die Änderungen auch dem Einwohnermeldeamt mit.
Erforderliche Unterlagen
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Reisepass oder Personalausweis der erklärenden Person
    • Geburtsurkunde
      Wurde die erklärende Person im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich.
    • Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
      Ist die erklärende Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich.
      Wurde die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.
    • Dolmetscher
      Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Kosten
  • Erklärung über die Änderung der Geschlechtsangabe: voraussichtlich 30,00 EUR
  • Bestimmung der Vornamen: 30,00 EUR
  • Bescheinigung über die Namensführung und den Geschlechtseintrag: 12,00 EUR
Rechtsbehelf
?
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Verwandte Themen

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Skip to content