Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Herr Stefan Schmid

Funktion: Amtsleiter

stefan.schmid@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 220

Öffnungszeiten: N/A

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

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