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Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Stand: 17. Juli 2024
Beschreibung

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Frau Eva Raggl

Funktion: Sachgebietsleiterin

eva.raggl@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 228

Öffnungszeiten: N/A

Frau Christine Windirsch

Funktion: Sachbearbeiterin

christine.windirsch@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 235

Öffnungszeiten: N/A

Herr Michael Ertlmeier

Funktion: Sachbearbeiter

michael.ertlmeier@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 221

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

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