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Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.
Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.
1. Persönlich bei der Gemeinde
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Personalausweis und ggf. Reisepass oder Ihrer eID-Karte bei der für Sie zuständigen Pass-/Personalausweis-/eID-Karte-Behörde vor.
2. Elektronische Änderung:
Eine elektronische Änderung ist nur im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung (siehe www.wohnsitzanmeldung.de und unter www.personalausweisportal.de), eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird, möglich.
stephanie.mueller@gemeinde-oberammergau.de
Öffnungszeiten: N/A
cornelia.pichler@gemeinde-oberammergau.de
Öffnungszeiten: N/A
Es empfiehlt sich, die Adresse bzw. den Wohnort gleichzeitig mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.
Sollten Sie sich persönlich ins Ausland abmelden, können Sie die Anschriften-/Wohnortänderung bereits im Rahmen der Abmeldung vornehmen.
schnellst möglich
Verfahrensablauf
1. Bei persönlicher Vorsprache:
Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-/Personalausweis-/eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den Dokumenten vorsprechen.
Die Adressänderung können Sie auch von einem Vertreter/ einer Vertreterin im Zuge einer persönlichen Vorsprache vornehmen lassen. Der Vertreter/ die Vertreterin muss dabei eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das zu ändernde Ausweisdokument muss mitgebracht werden.
2. Bei elektronischer Anmeldung:
Sobald Sie von Ihrer neuen Meldebehörde die Meldebestätigung als PDF erhalten haben, können Sie die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern. Außerdem erhalten Sie einen Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und ggf. Reisepass aktualisiert wird.
Personalausweis
Reisepass
eID-Karte
Persönliche Vorsprache: Sofort.
Elektronische Änderung: Änderung des Chip nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Übermittlung des Adress-/Wohnortaufklebers nimmt etwa eine Woche in Anspruch.
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
1. Bei persönlicher Vorsprache:
2. Bei elektronischer Änderung:
keine
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