Sie sind hier: Home » Leistungsbeschreibungen » Sterbeurkunde; Beantragung
Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:
tanja.brasch@gemeinde-oberammergau.de
Öffnungszeiten: N/A
sabrina.neuner@gemeinde-oberammergau.de
Öffnungszeiten: N/A
Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 30 Jahren aus den Sterberegisern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
Sie müssen die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.
Persönliche Beantragung:
Schriftliche Beantragung:
Elektronische Beantragung:
in der Regel 2 bis 10 Tage
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Copyright 2023 © All rights Reserved.