Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Stand: 14. Oktober 2024
Beschreibung

Die benachbarten Gemeinden haben insbesondere nach Bedarf Hilfskräfte, Materialien, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. 

Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, haben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten.

Ansprechpartner

Herr Bernd Sedlmaier

Funktion: Amtsleiter

bernd.sedlmaier@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 243

Öffnungszeiten: N/A

Frau Ursula Mayr

Funktion: Sachbearbeiterin

ursula.mayr@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 245

Öffnungszeiten: N/A

Herr Peter Pest

Funktion: Sachbearbeiter

peter.pest@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 246

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

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