Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.
Stand: 30. Juli 2024
Beschreibung

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Frau Sarah Knappich

Funktion: Sachbearbeiterin

sarah.knappich@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 232

Öffnungszeiten: N/A

Frau Regine Grotz

Funktion: Sachbearbeiterin

regine.grotz@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 224

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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