Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen

Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.
  • Überwachung des baulichen Zustands von Gebäuden
  • Überwachung des baulichen Zustands von Wohnungen
  • Unbewohnbarkeitserkärung
  • Wohnmissstände
Stand: 29. November 2024
Beschreibung

Die Gemeinden sind auf Grund von Art. 83 der Bayerischen Verfassung für die Wohnungsaufsicht zuständig. Die spezifischen wohnungsaufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse (z. B. Anordnung der Beseitigung von Missständen) sind durch die Aufhebung des Wohnungsaufsichtsgesetzes zum 01.01.2005 weggefallen, da der Gesetzgeber die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Mietrechts und die sicherheitsrechtlichen Instrumentarien als ausreichend ansah. 

Den Gemeinden stehen die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Befugnisse aus dem Zweckentfremdungs-, Bauordnungs-, Gesundheits- oder allgemeinen Sicherheitsrecht zur Verfügung, um gegen Missstände und Problemimmobilien, die durch Verwahrlosung oder Vernachlässigung von Wohnraum oder durch Überbelegung von Wohnraum entstehen, wirksam vorzugehen.

Ansprechpartner

Herr Bernd Sedlmaier

Funktion: Amtsleiter

bernd.sedlmaier@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 243

Öffnungszeiten: N/A

Frau Ursula Mayr

Funktion: Sachbearbeiterin

ursula.mayr@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 245

Öffnungszeiten: N/A

Herr Peter Pest

Funktion: Sachbearbeiter

peter.pest@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 246

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

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