Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Die Tafel

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Immer mehr Menschen in unserer Nachbarschaft sind in finanzieller Not – auch in unserem Landkreis.

Die Tafel verteilt die Lebensmittel an die Menschen in der Nachbarschaft, die von einem geringen Einkommen leben müssen. Das können Alleinstehende, Alleinerziehende, Familien mit Kindern, ältere Menschen sein.

Nach einer formlosen Prüfung der Bedürftigkeit (Einkommensnachweis, der jährlich neu geprüft wird) bekommen Sie den „Freizeitpass“ u.a. für die „Garmisch-Partenkirchener Tafel“.

Bitte kommen Sie als Erstkunde/in eine Stunde vor Beginn der Ausgabe damit die Einkommensverhältnisse geprüft und erfasst werden können. Der Freizeitpass wird dann von der Caritas ausgestellt.

Mit diesem Ausweis erhalten Sie die zu verteilenden Lebensmittel. Unbürokratisch, direkt, gegen einen symbolischen Betrag von 1,50 Euro.

Es werden ausschließlich Lebensmittel verteilt, die von den Supermärkten und Lebensmittelgeschäften aus Oberammergau und Umgebung geschenkt werden. Es wird nichts dazu gekauft. Alle Tafelhelfer arbeiten ehrenamtlich.

Weitere Informationen zu den Tafeln im Landkreis finden Sie in unserem Informations-Flyer.

Freizeit-Pass

Der Freizeit-Pass bietet Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch Partenkirchen zahlreiche Vergünstigungen, beispielsweise bei Bergbahnen, in Büchereien, Museen, Schwimmbädern, Sportstätten oder bei den Lebensmittel-Tafeln. Eine Übersicht über die Akzeptanzpartner erhalten Sie im Sozialamt des Landratsamtes und im Internet unter www.freizeit-pass.de.

Voraussetzungen für den Erhalt des Freizeit-Passes:

• wenn Sie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“, SGB II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII Kapitel 4) oder Hilfe zum Lebensunterhalt Sozialhilfe (SGB XII Kapitel 3) beziehen;

• oder wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, welches das anderthalbfache des Sozialhilfe-Regelsatzes nicht überschreitet, der sich aus dem maßgeblichen Regelsatz nach SGB XII zuzüglich evtl. Mehrbedarf zuzüglich angemessener Kosten der Unterkunft ergibt.

Weitere Ausgabestellen im Landkreis

GARMISCH-PARTENKIRCHEN
freitags ab 13.00 Uhr
Hindenburgstraße 41a (hinter der Johanneskirche) | 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon: 08821 / 95 23 18

MITTENWALD
dienstags ab 12.45 Uhr
Am Anger 2 (im Bürgerhaus) | 82481 Mittenwald

MURNAU
montags ab 13 Uhr
Dr.-Friedrich-u.-Ilse-Erhard-Straße 13 (Kemmelpark Eingang Nord) | 82418 Murnau am Staffelsee

Zu den Kontaktinformationen

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