Amtliche Bekanntmachungen enthalten Informationen für Bürger und Bürgerinnen, die aus rechtlichen Gründen veröffentlicht werden müssen. Diese werden umgehend nach den amtlichen Beschlüssen online publiziert und stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Bekanntmachung Stimmbezirke I, II, III und Wahllokal für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 08.10.2023
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtags- und die Bezirkswahl am 08.10.2023
Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 08.10.2023
Bekanntmachung über die 2. Änderung der Innenereichssatzung IBS Nr. 3 für das Gebiet "Himmelreich" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Bekanntmachung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Gemeinde Oberammergau
- Übersichtsplan - FNP LP 1:5000 - FNP LP Begründung - FNP LP Entwicklung - LP Bestand 1:5000 - LP Bestand 1:10000 - Altlasten - Baudenkmäler - Bodendenkmäler
Bekanntmachung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberammergau für die Gebiete "Bergenlüsse" und "Wank/Kolbenberg"
- Planzeichung - Begründung - Umweltbericht -
Bekanntmachung über die 4. Änderung der Innenbereichssatzung IBS Nr. 3 für das Gebiet "Himmelreich" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Bekanntmachung über die Satzung der Gemeinde Oberammergau über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung - StPls) vom 01.05.2023
Antrag auf Zuschuss zur musikalischen Ausbildung
Bekanntmachung über die Termine für die Bau-, Umwelt- und Energieausschuss-Sitzungen im Jahr 2023 mit den Abgabeterminen der Planunterlagen für die jeweilige Sitzung
Gemeinden müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.
Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 5% beträgt.
Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 Gemeindeordnung, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung, die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.
Ludwig-Thoma-Straße 10
82487 Oberammergau
Telefon (08822) 32 - 0
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