Amtliche Bekanntmachungen enthalten Informationen für Bürger und Bürgerinnen, die aus rechtlichen Gründen veröffentlicht werden müssen. Diese werden umgehend nach den amtlichen Beschlüssen online publiziert und stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöfffen
Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 der Gemeinde Oberammergau für das Gebiet "Kurgästehaus" (Ammergauer Haus)
Bekanntmachung über die Satzung der Gemeinde Oberammergau über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung - StPls) vom 01.05.2023
Antrag auf Zuschuss zur musikalischen Ausbildung
Bekanntmachung über die Termine für die Bau-, Umwelt- und Energieausschuss-Sitzungen im Jahr 2023 mit den Abgabeterminen der Planunterlagen für die jeweilige Sitzung
Gemeinden müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.
Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 5% beträgt.
Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 Gemeindeordnung, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung, die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.
Ludwig-Thoma-Straße 10
82487 Oberammergau
Telefon (08822) 32 - 0
Telefax (08822) 32 - 233