Seit 08.03.2021 ist die Rathausverwaltung für den Parteiverkehr geöffnet. Es wird gebeten nur in dringenden Fällen persönlich im Rathaus zu erscheinen.
24.03.2021
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gibt gemäß § 3 Nr. 2 der 12.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12.BayIfSMV) Folgendes bekannt:
Die Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.00 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (sog. 7-Tage-Inzidenz) hat im Landkreis Garmisch-Partenkirchen an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschritten.
Ab 26. März 2021, 0:00 Uhr, gelten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen deshalb die in der 12.BayIfSMV festgelegten inzidenzabhängigen Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz von über 100. Die inzidenzabhängigen Regelungen betreffen insbesondere die Bereiche Einzelhandel, Dienstleistungen, Sport, Kulturstätten, außerschulische Bildung, sowie die Kontaktbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre.
Die Regelungen für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen gelten solange, bis das Landratsamt eine neue Bekanntmachung auf Basis des Inzidenzwertes veröffentlicht.
Jeder Bundesbürger hat einen Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche!
Seit Montag, den 22.03.2021 werden in Oberammergau Corona-Schnelltests (PoC-Antigent-Tests) durchgeführt.
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Tel.: 08822/6664 |
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Testort: Ettaler Str. 12 (im Container) |
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr verehrte Gäste,
herzlich willkommen auf der Website der Gemeindeverwaltung Oberammergau. Bitte nutzen Sie unser virtuelles Service- und Informationsangebot und setzen Sie sich bei Fragen schriftlich, telefonisch oder gerne auch persönlich mit uns in Verbindung. Die nachfolgenden Seiten helfen Ihnen, die zuständigen Ansprechpartner in unserem Rathaus-Team zu finden.
Ich wünsche Ihnen einen informativen Rundgang durch unser „digitales Rathaus“.
Ihr Andreas Rödl
1. Bürgermeister
Seit 08.03.2021 ist die Rathausverwaltung für den Parteiverkehr geöffnet. Es wird gebeten nur in dringenden Fällen persönlich im Rathaus zu erscheinen.
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